Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermittlungsleistungen durch die KTG Karlsruhe Tourismus GmbH

Sehr geehrter Gast,

bitte schenken Sie den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vermittlungsleistungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der KTG Karlsruhe Tourismus GmbH (nachfolgend KTG genannt). Sie werden Bestandteil des mit der KTG Karlsruhe Tourismus GmbH als Vermittler von Hotelunterbringungs- und sonstigen Leistungen geschlossenen Vermittlungsvertrages.

1.           Gegenstand der Vermittlung

1.1.        Die KTG vermittelt über ein elektronisches Reservierungssystem Beherbergungs- und sonstige Leistungen, wie z.B. Tickets, Stadtführungen u.a.

1.2.        Die KTG erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt.

1.3.        Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zustande. KTG und Gast verbindet ein Vermittlungsvertrag.

1.4.        Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

1.5.        Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1.        Mit der Buchung bei der KTG bietet der Gast dem Leistungsträger den Abschluss eines Vertrages (z.B. bei Hotelbuchungen eines Beherbergungsvertrages) und der KTG den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.

2.2.        Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax oder per Telefon vorgenommen werden.

2.3.        Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch die KTG in Karlsruhe zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erfolgt die Information durch die Anzeige einer Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorganges. In diesem Fall hat der Gast die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung nach Abschluss der Buchung auszudrucken.

2.4         Die der KTG zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.

3. Zahlung und Abwicklung bei Übernachtungsleistungen

3.1         Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Übernachtungspreises erfolgt - mit Ausnahme einer Buchung gemäß der nachfolgenden Ziffer 3.2 - bei Anreise direkt im Hotel. Die bei der Buchung anzugebende Kreditkarte wird von dem Hotel nur bei Nichtanreise ohne fristgerechte Stornierung (siehe hierzu Ziffer 8.) belastet.

3.2.        Bei einer Buchung von speziellen Raten (z.B. Sonderkonditionen, Frühbucher- oder Lastminute-Raten) kann jedoch die Kreditkarte unmittelbar nach der Buchung von dem Hotel belastet werden. Hierauf wird während der Buchung gesondert hingewiesen.

4.  Zahlung und Abwicklung bei Pauschalreisen

Die möglichen Zahlungsarten werden während der Buchung angezeigt. Die Zahlung erfolgt sodann so, wie während der Buchung gewählt und mit der Buchungsbestätigung bestätigt. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang zugesandt.

5. Zahlung und Abwicklung bei Eintrittskarten

Der auf der Buchungsbestätigung ausgewiesene Betrag ist nach Ihrer Buchung an den auf der Buchungsbestätigung angegebenen Empfänger zu bezahlen. Nach Zahlungseingang werden die gebuchten Tickets zugesandt.

6. Rücktritt / Stornierung

6.1         Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber der KTG zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe Ihrer Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der KTG. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2         Bei Buchungen einer Unterkunft, gelten für Rücktritt oder Stornierung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils gebuchten Unterkunft. Dies gilt auch bei einer Unterkunftsbuchung mit speziellen Raten (z.B. Sonderkonditionen, Frühbucher- oder Lastminute-Raten).

6.3         Im Fall der Stornierung von Pauschalreisen richtet sich der zu zahlende Betrag nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, die während des Buchungsvorganges angezeigt werden.

6.4.        Im Fall der Stornierung von Eintrittskarten ist der gesamte auf der Buchungsbestätigung ausgewiesene Betrag zu zahlen.

6.5.        Beim Kauf der Karlsruhe CARDs gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Karlsruhe Card.

6.8.        Dem Gast bleibt in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass der KTG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch den Rücktritt entstanden ist, als ein gefordertes Paket. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.

7. Gewährleistung / Haftung

7.1.        Die KTG ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die KTG haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.

7.2.        Die Haftung der KTG beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3.        Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb oder Veranstalter zu richten. Reichen die auf der Reservierungsbestätigung oder der Eintrittskarte enthaltenen Angaben für die Identifizierung des Beherbergungsbetriebes oder Veranstalters nicht aus, können bei der KTG die notwendigen Informationen eingeholt werden.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

9. Gerichtsstand

Klagen gegen die KTG sind an deren Sitz zu erheben. Für Klagen der KTG gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der KTG maßgebend.

 

Stand: Februar 2017

KTG Karlsruhe Tourismus GmbH

Kaiserstraße 70 - 74
Telefon +49 721 602997-580
Fax +49 721 602997-900
E-Mail: info@karlsruhe-tourismus.de
Geschäftsführer: André Lomsky
Handelsregister beim AG Mannheim: HRB 719752

Coronavirus

Wichtige Information

Die behördlichen Maßnahmen und Anordnungen des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe gegen die Ausbreitung des Coronavirus führen aktuell und bis auf weiteres zu starken Einschränkungen im öffentlichen Leben. Dies betrifft insbesondere die Gastronomie, Hotels, Kultureinrichtungen und Veranstaltungen jeglicher Art. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei den Gastronomiebetreibern sowie Veranstaltern oder Institutionen. Die Öffnungszeiten und Angaben auf dieser Website können ggfs. abweichen.

Die Einkaufsmöglichkeiten in der Stadt bleiben weiterhin unter Hygieneauflagen geöffnet.

Unsere Tourist-Information/Schaufenster Karlsruhe bleibt ebenfalls weiterhin für Sie geöffnet mit einem umfangreichen Sicherheits- und Hygienekonzept

Die Stadt und der Landkreis Karlsruhe bieten alle aktuellen Informationen unter www.corona.karlsruhe.de oder telefonisch unter 0721/133-3333.

Wenn Sie trotz allem mal auf andere Gedanken kommen möchten, zeigen wir Ihnen auf unserer Seite auch weiterhin die schönen Seiten der Fächerstadt mit ihren, in Corona-Zeiten, tollen virtuellen Angeboten.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der KTG Karlsruhe Tourismus GmbH und der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH

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