Nutzungsbedingungen für die Karlsruhe Card

Sehr geehrte Gäste der Stadt Karlsruhe,

mit den Leistungen der Karlsruhe Card bieten Ihnen die Karlsruhe Tourismus GmbH und die beteiligten Leistungspartner besondere Leistungen und Vor­teile, um Ihren Aufenthalt in Karlsruhe zu einem besonderen Erlebnis zu machen. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflich­ten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Nutzungsbedingungen treffen wollen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor der Benutzung der Karte und der Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch.

1. Grundsatz, Beteiligte, Gegenstand dieser Nutzungsbedin­gungen

1.1.  Die Karlsruhe Card wird nachfolgend als „die Karte“ bezeichnet, der Erwerber der Karte als „Kartenbesitzer“. Herausgeber der Karte und Vertragspartner des Kartennutzungsvertrags mit dem Kartenbesitzer ist die Karlsruhe Tourismus GmbH, nachfolgend "KTG" abgekürzt.

1.2.  „Leistungspartner" im Sinne dieser Bedingungen sind diejenigen Institutionen, Firmen, Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Einrichtungen, die die jeweiligen Leistungen und Vorteile gegenüber den Kartenbesitzern erbringen bzw. gewähren und im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis zur Karte als Leistungserbringer benannt sind.

1.3.  Die Verkaufsstellentreffen gegenüber dem Karten­besitzer bezüglich der Leistungen keine Leistungspflicht, weder als vertragliche Hauptpflicht, noch als vertragliche Nebenpflicht. Entsprechendes gilt für die KTG als Herausgeber der Karte, soweit es sich nicht um Leistungen oder Vorteile handelt, welche die KTG als eigene Leistung verspricht.

1.4.  Die Verkaufsstellen, die Leistungspartner und die KTG haben nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters oder Reisevermittlers. Hinsichtlich einer Stellung als Pauschalreiseveranstalter gilt dies nur insoweit, als die vorgenannten Beteiligten nicht im Sinne der Grundsätze des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erwecken, eine Gesamtheit vertraglich vorgesehener Leistungen als eigene Leistung zu erbringen.

 

2. Rechtsgrundlagen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter

2.1.  Für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der KTG und dem Kartenbesitzer im Rahmen des Kartenutzungsvertrags und zwischen dem Kartenbesitzer und dem Leistungspartner im Rahmen des Vertrags- und Nutzungsverhältnisses über die jeweiligen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit sich bei Verträgen mit Kartenbesitzern aus EU-Staaten nichts anderes zugunsten des Kartenbesitzers aus zwingenden EU-Bestimmungen ergibt.

2.2.  Für das Vertrags- und Leistungsverhältnis zwischen dem Kartenbesitzer und den Leistungspartnern gelten die entsprechenden Vorschriften dieser Nutzungsbedingungen und soweit wirksam vereinbart oder nach gesetzlichen Bestimmungen allgemein gültig, deren Geschäftsbedingungen und/oder Leistungs- bzw. Beförderungsbedingungen sowie die auf das Leistungsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

2.3.  Durch die Ausgabe und Nutzung der Karte entsteht bezüglich der Leistungen selbst kein vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Kartenbesitzer und der KTG bzw. den Verkaufsstellen. Zur Leistungserbringung bzw. Vorteilsgewährung bezüglich der jeweiligen Leistung, Ermäßigungen oder sonstiger Vorteile ist gegenüber dem Kartenbesitzer ausschließlich der jeweilige Leistungspartner, nicht die KTG, der Gastgeber, bzw. die Verkaufsstelle verpflichtet, es sei denn es handelt sich um deren eigene Angebote selbst.

 

3. Entgelt für die Karte, Verhältnis der Kartenleistungen zu sonstigen Leistungen der Leistungspartner

3.1.  Für den Erwerb der Karte gelten die jeweils ausgeschriebenen Preise. Bis zum Abschluss des Kartennutzungsvertrages sind Preiserhöhungen gegenüber den ausgeschriebenen Preisen möglich.

3.2.  Soweit die Karte Vergünstigungen gewährt, die den Abschluss des entgeltpflichtigen Vertrages mit dem jeweiligen Leistungspartner voraussetzen, so wird die Vergünstigung auf die jeweils aktuellen Preise des Leistungspartners, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages mit dem Leistungspartner gelten, gewährt. Werden Vergünstigungen nicht in einem Prozentsatz des Preises des Leistungspartners gewährt, erfolgt bei Preiserhöhung des Leistungspartners keine Anpassung der Vergünstigung an erhöhte Preise des Leistungspartners.

 

4. Leistungsverpflichtungen; Art und Umfang der Leistungen, Einschränkungen der Leistungen, Ausschluss von der Nutzung

4.1.  Mit der Aushändigung der Karte ermöglicht die KTG dem Kartenbesitzer die Inanspruchnahme der im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Karte aufgeführten Leistungen oder Vergünstigungen.

4.2.  Mit der Inanspruchnahme der kostenfreien Leistung bzw. der Vergünstigung entsprechend der Leistungsbeschreibung zur Karte kommt mit dem jeweiligen Leistungspartner das Vertragsverhältnis über die Inanspruchnahme der Leistung bzw. Vergünstigung zu Stande.

4.3.  Art und Umfang der Leistungen bzw. Vergünstigungen für den Kartenbesitzer ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Leistungsverzeichnis, welches dem Kartenbesitzer zusammen mit der Karte ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben wird.

4.4.  Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung ausgeschriebener Leistungs­zeiträume, Öffnungszeiten und allg. Leistungsvoraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen) verpflichtet.

4.5.  Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen bzw. Vergünstigungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe.

5. Geltungsdauer der Karte

5.1.  Die Leistungen bzw. Vergünstigungen der Karte können nur im ausgeschriebenen Gültigkeitsjahr und für die jeweilige Gültigkeitsdauer in Anspruch genommen werden. Eine Unterbrechung der Nutzungsdauer mit Wiederaufnahme der Nutzung ist nicht möglich. Die Nutzung ist für die Gültigkeitstage nur mit durchgehender Nutzung möglich. Eine Verteilung der Nutzungstage auf verschiedene Aufenthalte oder nicht zusammenhängende Kalendertage ist nicht möglich. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Kartenbesitzer aus Gründen, die in seiner Person oder Risikosphäre liegen nach Nutzungsbeginn an der weiteren oder zeitlich vollständigen Nutzung gehindert ist. Ein Anspruch auf Übertragung der Karte und/oder ihrer Leistungen auf künftige Aufenthalte oder andere Personen besteht nicht.

6. Verwendung der Karte, Obliegenheiten und Haftung des Kartenbesitzers

6.1.  Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Kartenbesitzer verpflichtet, das Original der Karte vorzuweisen und dem Leistungspartner vor der Inanspruchnahme der Leistung zur elektro­nischen Prüfung oder zur Sichtprüfung vorzulegen.

6.2.  Der Kartenbesitzer ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungspartner die Leistungserbringung verweigern. Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Kartenbesitzer oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungspartner einen entsprechenden Altersnachweis verlangen.

6.3.  Bei Diebstahl, Verlust oder Defekt der Karte ist der Kartenbesitzer verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich dem Beherbergungs­betrieb bzw. der Ausgabestelle zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.

 

7. Änderungsvorbehalte bezüglich der Kartenleistungen und Nutzungsbedingungen

7.1.  Der KTG und den Leistungspartnern bleibt es vorbehalten, die Leistungen gemäß dem jeweils geltendem Leistungsverzeichnis durch einseitige Erklärung oder öffentliche Bekanntmachung aus sachlichen Gründen zu ändern. Entsprechendes gilt für die Änderung der Nutzungsbedingungen durch die KTG.

7.2.  Änderungen nach Ausgabe der Karte sind für die Geltungsdauer, die für den jeweiligen Kartenbesitzer maßgeblich ist, ausgeschlossen.

8. Widerruf, Nichtinanspruchnahme von Kartenleistungen und Rücktritt

8.1.  Der Kartenbesitzer wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Gästekarten und die Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen und Vorteile als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS)sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz, jedoch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

8.2.  Nimmt der Kartenbesitzer aus Gründen, die nicht von der KTG, den Leistungspartnern, den Gastgebern oder Verkaufsstellen zu vertreten sind Kartenleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Die KTG zahlt jedoch ersparte Aufwendungen der Leistungspartner zurück, sobald und soweit diese von den Leistungspartnern tatsächlich erstattet wurden oder soweit Vergütungen an die Leistungspartner nach den mit diesem getroffenen Vereinbarungen bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen oder Vergünstigungen nicht anfallen.

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Fassung vom 01.12.2015. Diese Nutzungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. © RA Noll, Stuttgart, 2009-2015

Coronavirus

Wichtige Information

Die behördlichen Maßnahmen und Anordnungen des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe gegen die Ausbreitung des Coronavirus führen aktuell und bis auf weiteres zu starken Einschränkungen im öffentlichen Leben. Dies betrifft insbesondere die Gastronomie, Hotels, Kultureinrichtungen und Veranstaltungen jeglicher Art. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei den Gastronomiebetreibern sowie Veranstaltern oder Institutionen. Die Öffnungszeiten und Angaben auf dieser Website können ggfs. abweichen.

Die Einkaufsmöglichkeiten in der Stadt bleiben weiterhin unter Hygieneauflagen geöffnet.

Unsere Tourist-Information/Schaufenster Karlsruhe bleibt ebenfalls weiterhin für Sie geöffnet mit einem umfangreichen Sicherheits- und Hygienekonzept

Die Stadt und der Landkreis Karlsruhe bieten alle aktuellen Informationen unter www.corona.karlsruhe.de oder telefonisch unter 0721/133-3333.

Wenn Sie trotz allem mal auf andere Gedanken kommen möchten, zeigen wir Ihnen auf unserer Seite auch weiterhin die schönen Seiten der Fächerstadt mit ihren, in Corona-Zeiten, tollen virtuellen Angeboten.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der KTG Karlsruhe Tourismus GmbH und der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH

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